Allgemeine Reisebedingungen

 

1. Abschluss des Reisevertrages

 

Mit Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie ebenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Reisebestätigung.

 

7. Ersatzteilnehmer

 

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.

Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

 

2. Bezahlung

 

Die Bezahlung wird zum im Reiseangebot genannten Termin fällig. Nach Eingang des Geldes erhält der Teilnehmer eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

 

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Reiseausschreibung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigen, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibungsangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung der Reise selbstverständlich informieren werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Sitzplätze im Bus oder im Flugzeug.

 

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt den Reisevertrag kündigen:

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Falle werden wir Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuleiten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie zurück.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

 

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns allerdings vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung der Reise bestätigen Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person oder pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt

 

10. Haftung des Reiseveranstalters

 

Wir haften im Rahmen des Sorgfaltspflicht für:

- die gewissenhafte Reisevorbereitung

- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

- die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Reiseausschreibungen angegebenen Reisedienstleistungen

- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen

 

5. Busregeln

 

Unsere Busse sind Nichtraucherbusse. Den Anweisungen der Busfahrer sind zwingend Folge zu leisten. Übermäßiger Alkoholkonsum, Beschädigungen oder Verschmutzungen der Busse können zum Ausschluss von der Reise führen. Der Verursacher haftet für eventuelle Schäden oder Verunreinigungen und ist verpflichtet, diese zu beseitigen. Zur Sicherheit sollte jeder Teilnehmer angeschnallt sein. In einigen Ländern besteht Anschnallpflicht. Die Bustoilette sollte nur in dringenden Fällen benutzt werden. Tickets werden im Bus verteilt.

11. Passvorschriften

 

Personalausweis oder Reisepass sind zwingend mitzuführen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Reiseteilnehmer, denen die Ausreise verweigert wird.

 

6. Rücktritt durch den Reisenden

 

Ein Rücktritt ist nur bis zur Fälligkeit des Reisepreises möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.